Voraussetzungen für den Erwerb des PPL-H - nach deutschem System
(Privat-Piloten-Lizenz für Hubschrauber)
In diesem Falle ist eines der deutschen Luftämter die Ausstellungsbehörde
der Lizenz
- Mind. 16 Jahre (Ausbildungsbeginn)
- Mind. 17 Jahre (Scheinerwerb)
- fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis, Klasse 1 oder 2
- polizeiliches Führungszeugnis und Sicherheitsüberprüfung
- Auszug Verkehrszentralregister
- Geburtsurkunde
- 3 Passbilder
- Nachweis ERSTE HILFE oder
SOFORTMASSNAHMEN AM UNFALLORT
(nicht älter als 2 Jahre)
Theoretische Ausbildung
in den Fachgebieten:
Luftrecht und Verfahren der Luftverkehrskontrolle, Sprechfunkverkehr
Allgemeine Luftfahrzeugkunde
Menschliches Leistungsvermögen
Meteorologie
Navigation, Flugleistung und Flugplanung
Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen
Aerodynamik
Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt 80 Stunden.
Praktische Ausbildung:
45 Flugstunden auf einer Hughes 300 (269 C), wovon mindestens 10 Stunden im Alleinflug durchgeführt werden müssen.
Für Bewerber, welche Inhaber von Pilotenlizenzen oder gleichwertigen Rechten für Flugzeuge, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mit starren Tragflügeln, Ultraleichthubschrauber, Tragschrauber, Segelflugzeuge oder Motorsegler sind, können 10% ihrer gesamten Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf diesen Luftfahrzeugen, jedoch nicht mehr als sechs (6) Stunden, für die PPL-H angerechnet werden.