Anmeldung
Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Fliegertauglichkeitszeugnis der Klasse II. Vor dem Besuch des Fliegerarztes sind bei Erstuntersuchungen auch Termine beim Augen- und Ohrenarzt notwendig; der Fliegerarzt nennt Ihnen die entsprechenden Ärzte. Im Bedarfsfall können wir Ihnen einen Fliegerarzt in Ihrer Nähe empfehlen. Grundsätzlich gilt, dass jeder gesunde Mensch den Privatpilotenschein erwerben kann. Selbst erhebliche Augenfehlsichtigkeiten lassen sich oft kompensieren. Ihr Fliegerarzt berät Sie.
- Auskunft aus dem Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, für die ein entsprechendes Formular aus dem Internet heruntergeladen werden kann.
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der für Sie zuständigen Luftfahrtbehörde, die wir Ihnen im Bedarfsfall gerne nennen. Wichtig ist, dass es sich um eine innerbehördliche Auskunft handelt und diese dementsprechend beantragt werden muß (Belegart 0 oder P).
- Seit 2005 ist eine Zulverässigkeitsüberprüfung durch den Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, das Bundeskriminalamt, den Militärischen Abschirmdienst etc. notwendig. Die Durchführung ist noch nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt, zudem hat die AOPA bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt.
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer "Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort."
- Für Ihre Anmeldung benötigen wir zwei aktuelle Passbilder. Der Beginn Ihrer Ausbildung muß spätestens 8 Tage nach Starttermin durch uns an die Behörde gemeldet werden.
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